Was wir erreichen wollen
Übersicht und Grundsätze unserer Forderungen
Der Verein will all denen Stimme und Gewicht geben, die persönlich und familiär vom Organmangel betroffen sind: die auf der Warteliste auf ein Organ hoffen, die regelmäßig zur Dialyse müssen, die Angehörige aufgrund des Organmangels verloren haben oder zu verlieren drohen. Wir versuchen, die Nöte dieser Menschen gegenüber der Politik und gegenüber Interessengruppen zu vertreten. Dazu sind durchgreifende Reformen der bei uns geltenden Regeln notwendig.
Wir betrachten es aber auch als unsere Aufgabe, die Öffentlichkeit aufzuklären, und zwar über einige unangebrachte Ängste vor der postmortalen Organspende.
Der Verein setzt sich ein für folgende Regeländerungen:
- die Widerspruchslösung bei der postmortalen Organspende, und zwar in der Form, wie sie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert wird, nämlich ohne „Malus“ für jemanden, der ein Organ benötigt;
- die Ermöglichung der Lebendspende zwischen Paaren „über Kreuz“.
Der Verein setzt sich auch dafür ein,
- dass Patienten in Deutschland Organe nicht verweigert werden, die in einem anderen Eurotransplant-Land gemäß dem Kriterium des Herz-Kreislauf-Stillstands gewonnen wurden. Dafür ist es notwendig, dass auch in Deutschland das Kriterium des Herz-Kreislauf-Stillstands akzeptiert wird.
- dass organisatorische und finanzielle Verbesserungen durchgeführt werden. Das betrifft insbesondere die Vergütung der Entnahme-Krankenhäuser, die Rolle, Stellung und Vergütung der Transplantationsbeauftragten und die mobilen Entnahme-Teams der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
Der Verein lehnt jedoch ab:
- Staatlichen Organankauf
- Bestattungskostenbeihilfe
- Widerspruchslösung mit Malus, d.h. jemand, der der postmortalen Organspende widerspricht, erhielte einen Malus auf der Warteliste, sollte er/sie selbst ein Organ benötigen.
Wir glauben, dass die von uns geforderten Reformen den Tod auf der Organ-Warteliste erheblich mindern würden und überdies den ethischen Mangel der geltenden Regeln – „Nehmen ja, aber Geben nein“ ist in Ordnung – einschränken würden.
Die postmortale Spende muss u.E. Vorrang haben vor der Lebendspende. Dennoch fordern wir die systematische Ermöglichung von Überkreuzspenden von Organen (in Frage kommen Niere, Teile der Lunge und Teile der Leber) eines lebenden Spenders an den Empfänger. Die Lebendspende und speziell die Überkreuzspende gehorchen der Not des an sich vermeidbaren Mangels an transplantierbaren Organen. Die von uns geforderten Reformen werden den Mangel an postmortal verfügbaren Organen und somit die Notwendigkeit von Lebendspenden und Überkreuzspenden verringern.
Die Ermöglichung derartiger Überkreuzspenden erfordert ein Register, in das sich spendebereite Paare eintragen können.
Wenn die von uns geforderten Reformen im Widerstand des Weiter-So steckenbleiben sollten, könnten die Bürger letztlich zur Selbsthilfe greifen – und z.B. auf ihrem Spenderausweis vermerken: „Ich spende nur an Kinder und Inhaber eines Spenderausweises.“