Herz- und Kreislauf-Stillstand

Für die postmortale Organspende ist in Deutschland vorgeschrieben, dass der sog. Hirntod des Verstorbenen nachgewiesen wurde. In den meisten anderen europäischen Ländern ist dagegen auch der Stillstand von  Herz und Kreislauf ein anerkanntes Kriterium zur Entnahme von Organen.

Die engere Regel in Deutschland ist für die Patienten hierzulande, die sowieso schon unter dem besonders großen Mangel an postmortalen Organen leiden, zusätzlich nachteilig. Denn es kommt vor, dass im Rahmen von Eurotransplant ein Organ aus den Niederlanden für einen Patienten in Deutschland vorgesehen ist – z.B. weil es von der Blutgruppe her besonders gut passt.

Aber zu früh gefreut: Leider ist das Organ in den Niederlanden nach der dort akzeptierten Regel des Herz-Kreislauf-Stillstands entnommen worden – und kommt für den Patienten in Deutschland daher selbstverständlich nicht in Frage. Denn Prinzipien stehen ja über der Lebensrettung.

Nach Gesprächen mit Fachleuten haben wir den von uns ursprünglich verfolgten Weg aufgegeben, nämlich das enge Kriterium des Hirntods als solches nicht anzugreifen, sondern nur zu fordern, dass die oben am Beispiel beschriebene Folge nicht eintritt. Aber wir mussten einsehen, dass dieser Weg wohl nicht gangbar ist, denn er ist unlogisch und inkonsequent.

Also: Wenn schon, denn schon. Daher fordern wir, dass auch in Deutschland als zusätzliches Kriterium zum Hirntod auch der Stillstand von Herz und Kreislauf eine Organentnahme ermöglicht.

Das hätte folgende  Vorteile:

  • Organpatienten müssten nicht länger wegen eines Prinzips benachteiligt werden, das Leute festgelegt haben, von denen die allermeisten nicht persönlich von einem Organversagen betroffen sind.
  • Ein Mensch, dessen Herz und Kreislauf dauerhaft zum Stillstand gekommen ist, und der nicht mehr reanimiert werden kann, ist nicht weniger tot als jemand, der im Hirntod verstorben ist.
  • Wie Transplantationsärzte wissen, ist es in vielen Fällen für die Hinterbliebenen einfacher, den Tod ihres Verwandten zu akzeptieren, wenn Herz und Kreislauf zum Ende gekommen sind. Bei einem Hirntoten dagegen wird ja der Kreislauf eine Zeitlang künstlich aufrechterhalten, sodass der Verstorbene einem Laien als nicht tot erscheint.
  • Viele Patientenverfügungen sprechen sich dagegen aus, das Leben „künstlich“, „durch Apparate“ oder „durch Schläuche“ zu verlängern. Wenn jemand eine solche Patientenverfügung verfasst und dann im Hirntod verstirbt, dürfen die Ärzte keine Organe entnehmen – auch wenn eine eindeutige Bereitschaft zur Organspende dokumentiert ist. Denn eine künstliche Aufrechterhaltung des Kreislaufs ist ja durch die Patientenverfügung untersagt – wäre aber für die Organentnahme wenigstens vorübergehend notwendig.
  • Wegen besserer Sicherung im Straßenverkehr und aus anderen Gründen nimmt die Zahl der Hirntoten (natürlich auch: glücklicherweise) immer mehr ab.

Unsere Forderung:

Auch in Deutschland, wie schon längst in vielen anderen Ländern geregelt, muss der Stillstand von Herz und Kreislauf  als zusätzliches Kriterium neben dem Hirntod die Entnahme von Organen ermöglichen.

Finanzielle Unterstützung

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Eine Mahnung von 1970 (!) -- leider immer noch angebracht

"Bei der Organtransplantation muss die Gesellschaft letztlich eine harte Entscheidung treffen: Vorrang für das Leben oder für Tabus?"

Jesse Dukeminier Jr.

Persönlich betroffen

Die Interessen der persönlich und familiär vom Organmangel Betroffenen -- auch die der zukünftig Betroffenen -- finden politisch nur unzureichend Gehör. Durch Bildungsarbeit, Aufklärung und gute Argumente setzen wir uns für Reformen ein, die allen nützen.